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VG Sigmaringen, 10.07.2001 - 7 K 1702/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beihilfefähigkeit von Viagra
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beihilfefähigkeit von Viagra; Einstufung von Viagra als Arzneimittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- VG Sigmaringen (Pressemitteilung)
Potenzsteigerungsmittel "Viagra" als Arzneimittel im Einzelfall beihilfefähig
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95
Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben …
Auszug aus VG Sigmaringen, 10.07.2001 - 7 K 1702/99
Sie kann aber als Ausgangspunkt für die Bestimmung der dort verwendeten gleichlautenden Begriffe dienen (BVerwG, Urteil vom 30.05.1996 - 2 C 5/95 - NVwZ-RR 1997, 367). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1996 - L 2 Kn 36/95
Kostenübernahme; Injektion; Arzneimittel; Krankenversicherung; Dysfunktion; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 10.07.2001 - 7 K 1702/99
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - stellt des Weiteren darauf ab, dass die Kohabitationsfähigkeit eines erwachsenen Mannes Bestandteil seines regelgerechten - gesunden - Körperzustandes ist (Urteil vom 14.03.1996 - L 2 Kn 36/95 LSG NRW).
- VG Frankfurt/Main, 12.08.2003 - 10 E 5407/01
Sozialhilfe; Viagra als Heilmittel
- aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit wegen des Krankheitsbegriffs nach den Beihilfevorschriften: Verwaltungsgericht [VG] Stuttgart 07.09.2000 - 15 K 1696/99 - eD als Folge einer anderen Krankheit, NJW 2001, 3429; VG Schleswig 30.01.2001 - 16 A 46/99 - eD als Folge einer anderen Krankheit, NordÖR 2002, 86; VG Sigmaringen 10.07.2001 - 7 K 1702/99 - bei medizinischer Indikation; VG Weimar 24.09.2002 - 4 K 1136/02.We -, ThürVBl. - VG Freiburg, 05.03.2002 - 6 K 1783/00
Beihilfefähigkeit von "Viagra" und "Viridal"
Das Gericht schließt sich im Übrigen den überzeugenden und den Beteiligten bekannten Ausführungen des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im rechtskräftigen Urteil vom 10.07.2001 - 7 K 1702/99 - an, auf das verwiesen wird.